Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Corporate Responsibility for Human Rights Compliance
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Dieses Gesetz regelt erstmals die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette.
Zu den Kernelementen der Sorgfaltspflichten gehören:
- Einrichtung eines Risikomanagementsystems zur Identifizierung, Verhinderung oder Minimierung des Risikos von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden.
- Die Verpflichtung, die gesetzlich festgelegten Vorsichtsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen einzuhalten.
- Periodische Beschwerde- und Meldeverfahren.
Sorgfaltspflichten gelten für:
- Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens selbst.
- Aktionen des Vertragspartners.
- Andere (indirekte) Lieferantenaktionen.
Dieses Gesetz galt ursprünglich für Unternehmen mit:
- Mindestens 3.000 Mitarbeiter in Deutschland ab 2023.
- Mindestens 1.000 Mitarbeiter ab 2024.
Das Lieferkettengesetz enthält einen umfassenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtskonventionen, darunter:
- Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit.
- Arbeitsschutz ignorieren.
- Angemessene Lohnabzüge.
- Verzicht auf das Recht, eine Gewerkschaft oder einen Arbeitnehmervertreter zu gründen.
- Verweigerung des Zugangs zu Nahrung und Wasser.
- Illegaler Land- und Existenzraub.
Bußgelder können verhängt werden, wenn das Unternehmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Betrag kann bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes erreichen. Das umsatzabhängige Sanktionskonzept gilt nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro.
Das Bundesamt für wirtschaftliche Kontrolle und Ausfuhr (BAFA) setzt ab dem 1. Januar 2023 an seiner neuen Außenstelle in Borna das Lieferkettengesetz um. Das BAFA verfügt über weitreichende Kontrollbefugnisse, wie z.B.:
- Geben Sie den Geschäftsort ein.
- Informationen anfordern und Dokumente prüfen.
- Fordert Unternehmen auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und diese durch die Verhängung von Strafzahlungen durchzusetzen.
Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen. Das BAFA stellt das Merkblatt unter seiner Website zum Lieferkettengesetz zur Verfügung.
Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:
- Aufbau eines Risikomanagementsystems und Durchführung von Risikoanalysen
- Umsetzung der Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie des Unternehmens
- Festlegung von Vorsichtsmaßnahmen
- Sofortige Umsetzung von Korrekturmaßnahmen, wenn ein Verstoß gegen das Gesetz festgestellt wird
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentations- und Berichtspflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
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