TSCA

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Der Toxic Substances Control Act (TSCA), geändert durch Frank R. Lautenbergs Chemical Safety for the 21st Century Act, verlangt von der Environmental Protection Agency (EPA), endgültige Regeln zu erlassen, um die Exposition gegenüber bestimmten PBT-Chemikalien zu reduzieren. Diese Chemikalien sind persistent, bioakkumulierbar und giftig und können potenzielle Risiken für exponierte Bevölkerungsgruppen darstellen. Diese Chemikalien reichern sich im Laufe der Zeit in der Umwelt an, daher ist es wichtig, die Exposition gegenüber ihnen zu minimieren.

Um TSCA einzuhalten, hat die EPA fünf endgültige Regeln erlassen, die am 6. Januar 2021 in Kraft getreten sind, um die Exposition gegenüber PBT-Chemikalien zu reduzieren. Im März 2022 erließ die EPA eine weitere endgültige Regelung, die die Einhaltungsfristen für die Verarbeitungs- und Vertriebsverbote und die Aufzeichnungspflicht im Zusammenhang mit einer dieser PBT-Chemikalien, isopropyliertem Phenolphosphat (3:1)), bei Verwendung in bestimmten Artikeln bis zum 31. Oktober 2024 verlängerte. Diese Maßnahme basierte auf detaillierten Informationen, die während der 60-tägigen öffentlichen Kommentierungsfrist für den EPA-Vorschlag vom Oktober 2021 bereitgestellt wurden.

Die fünf PBT-Chemikalien gemäß Abschnitt 6(h) des TSCA:

  • Decorodiphenylether (DecaBDE)
  • Isopropyliertes Phenolphosphat (3:1) (PIP (3:1))
  • 2,4,6-Tris(t-butyl)phenol (2,4,6-TTBP)
  • Hexachlorbutadien (HCBD)
  • Pentachlorothiophenol (PCTP)

Gemäß Abschnitt 5(a)(2) des TSCA kann die EPA Significant New Use Rules (SNURs) für bestehende Chemikalien erlassen, um eine Benachrichtigung zu erfordern, bevor Chemikalien und Gemische auf neue Weise verwendet werden, die Bedenken aufwerfen können. SNURs können verwendet werden, um die Herstellung, Verarbeitung, den Vertrieb im Handel und die Entsorgung von Chemikalien zu regeln.

Sobald die EPA feststellt, dass es sich bei einer chemischen Verwendung um eine signifikante neue Verwendung handelt, verlangt TSCA Abschnitt 5(a), dass Einzelpersonen mindestens 90 Tage vor der Herstellung (einschließlich des Imports) oder der Verarbeitung der Chemikalie für diese Verwendung eine Meldung über eine signifikante neue Verwendung (SNUN) bei der EPA einreichen.

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