TSCA

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Der Toxic Substances Control Act (TSCA), geändert durch den Frank R. Lautenberg Chemical Safety Act for the 21st Century, verlangt von der Environmental Protection Agency (EPA), endgültige Vorschriften zu erlassen, um die Exposition gegenüber bestimmten PBT-Chemikalien zu reduzieren. PBT-Chemikalien sind dauerhaft, bioakkumulierbar und giftig und können ein Risiko für gefährdete Bevölkerungsgruppen darstellen. Diese Chemikalien reichern sich ständig in der Umwelt an, daher ist es wichtig, die Exposition gegenüber ihnen zu reduzieren.

Um TSCA zu erfüllen, hat die EPA fünf endgültige Regeln erlassen, die am 6. Januar 2021 in Kraft getreten sind, um die Exposition gegenüber PBT-Chemikalien zu reduzieren. Im März 2022 erließ die EPA eine weitere endgültige Regelung, mit der das Einhaltungsdatum für Verarbeitungs- und Vertriebsverbote und Aufzeichnungspflichten in Bezug auf eine dieser PBT-Chemikalien, Phenol, isopropyliertes Phosphat (3:1) (PIP (3:1)), bei Verwendung in bestimmten Gegenständen bis zum 31. Oktober 2024 verlängert wurde. Diese Maßnahme basiert auf detaillierten Informationen, die während der 60-tägigen öffentlichen Kommentierungsfrist für die Empfehlung der EPA im Oktober 2021 bereitgestellt wurden.

Im Folgenden sind die fünf PBT-Chemikalien gemäß Abschnitt 6(h) des TSCA aufgeführt:

  • Decabromdiphenylether (DecaBDE)
  • Phenol, isopropyliertes Phosphat (3:1) (PIP (3:1))
  • 2,4,6-Tris(tert-butyl)phenol (2,4,6-TTBP)
  • Hexachlorbutadien (HCBD)
  • Pentachlorothiophenol (PCTP)

Gemäß Abschnitt 5(a)(2) von TSCA kann die EPA Significant New Use Regulations (SNURs) für bestehende Chemikalien erlassen, um eine Benachrichtigung zu erfordern, bevor Chemikalien und Chemikaliengemische auf neue Weise verwendet werden, die Anlass zur Besorgnis geben können. Mit SNUR können die Produktion, die Verarbeitung, der Vertrieb im Handel und die Entsorgung von Chemikalien gesteuert werden.

Sobald die EPA feststellt, dass die Verwendung einer Chemikalie eine signifikante neue Verwendung ist, verlangt Abschnitt 5(a) von TSCA, dass Einzelpersonen mindestens 90 Tage vor der Herstellung (einschließlich Import) oder Verarbeitung einer chemischen Substanz für diese Verwendung eine signifikante neue Verwendung (SNUN) bei der EPA einreichen.

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