TSCA

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Der Toxic Substances Control Act (TSCA), geändert durch den Frank R. Lautenberg Chemical Safety Act für das 21. Jahrhundert, verpflichtet die Environmental Protection Agency (EPA), endgültige Regeln zu erlassen, um die Exposition gegenüber bestimmten PBT-Chemikalien zu reduzieren. PBT-Chemikalien sind persistent, bioakkumulierbar und giftig und können potenzielle Risiken für exponierte Bevölkerungsgruppen darstellen. Diese Chemikalien reichern sich im Laufe der Zeit in der Umwelt an, so dass es wichtig ist, die Exposition gegenüber ihnen zu minimieren.

Um TSCA einzuhalten, hat die EPA fünf endgültige Regeln erlassen, die am 6. Januar 2021 in Kraft getreten sind, um die Exposition gegenüber PBT-Chemikalien zu reduzieren. Im März 2022 erließ die EPA eine weitere endgültige Regelung, die die Einhaltungsfristen für Verarbeitungs- und Vertriebsverbote und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit einer dieser PBT-Chemikalien, Phenol, isopropyliertem Phosphat (3:1) (PIP (3:1)), bei Verwendung in bestimmten Artikeln bis zum 31. Oktober 2024 verlängerte. Diese Maßnahme stützte sich auf detaillierte Informationen, die während der 60-tägigen öffentlichen Kommentierungsfrist für den Vorschlag der EPA im Oktober 2021 vorgelegt wurden.

Die fünf PBT-Chemikalien in Abschnitt 6(h) des TSCA:

  • Decabromdiphenylether (DecaBDE)
  • Phenol, isopropyliertes Phosphat (3:1) (PIP (3:1))
  • 2,4,6-Tris(t-butyl)phenol (2,4,6-TTBP)
  • Hexachlorbutadien (HCBD)
  • Pentachlorothiophenol (PCTP)

Gemäß Abschnitt 5(a)(2) des TSCA kann die EPA Significant New Use Rules (SNURs) für bestehende Chemikalien erlassen, um eine Benachrichtigung zu erfordern, bevor Chemikalien und Gemische auf neue Weise verwendet werden, die Bedenken hervorrufen können. SNURs können verwendet werden, um die Produktion, Verarbeitung, den kommerziellen Vertrieb und die Entsorgung von Chemikalien zu regulieren.

Sobald die EPA feststellt, dass die Verwendung einer Chemikalie eine signifikante neue Verwendung darstellt, verlangt Abschnitt 5(a) des TSCA, dass Einzelpersonen mindestens 90 Tage vor der Herstellung (einschließlich des Imports) oder der Verarbeitung der Chemikalie für eine solche Verwendung eine Significant New Use Notice (SNUN) bei der EPA einreichen.

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