TSCA

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Der Toxic Substances Control Act (TSCA), geändert durch den Frank R. Lautenberg Chemical Safety Act für das 21. Jahrhundert, verlangt von der Environmental Protection Agency (EPA), endgültige Regeln zu erlassen, um die Exposition gegenüber bestimmten PBT-Chemikalien zu reduzieren. PBT-Chemikalien sind persistent, bioakkumulierbar und toxisch und können potenzielle Risiken für die exponierte Bevölkerung darstellen. Diese Chemikalien setzen sich im Laufe der Zeit in der Umwelt ab, daher ist es wichtig, die Exposition gegenüber ihnen zu minimieren.

Um TSCA zu erfüllen, hat die EPA fünf endgültige Regeln erlassen, die am 6. Januar 2021 in Kraft getreten sind, um die Exposition gegenüber PBT-Chemikalien zu reduzieren. Im März 2022 erließ die EPA eine weitere endgültige Regelung, mit der das Datum der Einhaltung des Verarbeitungs- und Vertriebsverbots und die Aufzeichnungspflichten in Bezug auf eine dieser PBT-Chemikalien, Phenol, Isopropylphosphat (3:1) (PIP (3:1)) bei Verwendung in einigen Artikeln, bis zum 31. Oktober 2024 verlängert wurden. Diese Maßnahme stützt sich auf detaillierte Informationen, die während der 60-tägigen öffentlichen Kommentierungsfrist für den EPA-Vorschlag im Oktober 2021 bereitgestellt wurden.

Hier sind fünf PBT-Chemikalien gemäß Abschnitt 6(h) des TSCA:

  • Decabromdiphenylether (DecaBDE)
  • Phenol, isopropyliertes Phosphat (3:1) (PIP (3:1))
  • 2,4,6-Tris(tert-butyl)phenol (2,4,6-TTBP)
  • Hexachlorbutadien (HCBD)
  • Pentachlorothiophenol (PCTP)

Gemäß Abschnitt 5(a)(2) des TSCA kann die EPA Significant New Use Rules (SNURs) für bestehende Chemikalien erlassen, um eine Benachrichtigung zu verlangen, bevor Chemikalien und Chemikaliengemische auf neue Weise verwendet werden, die Anlass zur Besorgnis geben können. SNUR kann verwendet werden, um die Herstellung, Verarbeitung, den Vertrieb im Handel und die Entsorgung von Chemikalien zu regulieren.

Sobald die EPA feststellt, dass es sich bei einer chemischen Verwendung um eine signifikante neue Verwendung handelt, verlangt Abschnitt 5(a) von TSCA, dass Einzelpersonen mindestens 90 Tage vor der Herstellung (einschließlich des Imports) oder der Verarbeitung einer chemischen Substanz für eine solche Verwendung eine signifikante neue Verwendung (Significant New Use Notification, SNUN) bei der EPA einreichen.

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