TSCA

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Das Gesetz über die Kontrolle von Giftstoffen (TSCA), wie durch den Frank R. Lautenberg Chemical Safety for the 21st Century Act geändert, verpflichtet die Umweltschutzbehörde (EPA) zur Erstellung endgültiger Regeln zur Reduzierung von Expositionen gegenüber bestimmten PBT-Chemikalien. PBT-Chemikalien sind persistent, bioakkumulierend und giftig und können potenzielle Risiken für exponierte Bevölkerungen darstellen. Diese Chemikalien bauen sich im Laufe der Zeit in der Umwelt auf, wodurch es wichtig wird, die Exposition gegenüber ihnen zu minimieren.

Um den TSCA einzuhalten, hat die EPA fünf endgültige Regeln erlassen, die am 6. Januar 2021 in Kraft getreten sind, um die Exposition gegenüber PBT-Chemikalien zu reduzieren. Im März 2022 erließ die EPA eine weitere endgültige Regel, die die Compliance-Termine für das Verarbeiten und Verteilen von PIP (3:1) sowie die damit verbundene Aufzeichnungspflicht für bestimmte Artikel bis zum 31. Oktober 2024 verlängerte. Diese Maßnahme basierte auf den detaillierten Informationen, die während der 60-tägigen öffentlichen Kommentarfrist für den Vorschlag der EPA im Oktober 2021 bereitgestellt wurden.

Die folgenden sind die fünf PBT-Chemikalien gemäß TSCA Abschnitt 6(h):

  • Decabromodiphenyl Ether (DecaBDE)
  • Phenol, Isopropylated Phosphate (3:1) (PIP (3:1))
  • 2,4,6-Tris(tert-Butyl)phenol (2,4,6-TTBP)
  • Hexachlorobutadiene (HCBD)
  • Pentachlorothiophenol (PCTP)

Gemäß TSCA Abschnitt 5(a)(2) kann die EPA Bedeutende Neue Verwendungsregeln (SNURs) für existierende Chemikalien erlassen, um vorherige Benachrichtigung zu verlangen, bevor chemische Substanzen und Mischungen auf neue Weisen verwendet werden, die Bedenken hervorrufen könnten. SNURs können verwendet werden, um die Herstellung, Verarbeitung, den Handel und die Entsorgung von Chemikalien zu regeln.

Sobald die EPA feststellt, dass die Verwendung einer Chemikalie eine bedeutende neue Verwendung ist, schreibt TSCA Abschnitt 5(a) vor, dass Personen spätestens 90 Tage bevor sie die Chemikalie für diese Verwendung herstellen (einschließlich Import) oder verarbeiten, eine bedeutende neue Verwendungsmitteilung (SNUN) bei der EPA einreichen müssen.

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