Marktüberwachung und Einhaltung von Produktvorschriften

Surveillance du marché et conformité de la réglementation des produits

Neue EU-Verordnung verpflichtet Online-Händler zur Einhaltung von Marktüberwachungs- und Produktkonformitätsstandards

Neue Verordnung zur Marktüberwachung und Produktkonformität wird Auswirkungen auf den europäischen E-Commerce haben

Ab dem 16 . Juli 2021 tritt die neue Verordnung 2019/1020/EU – Marktüberwachung und Produktkonformität – in Kraft, die sich auf den europäischen E-Commerce und den Online-Einzelhandel der wichtigsten Einzelhändler auf dem Markt auswirkt.

Hier ist, was Sie wissen müssen:

  • Produkte, einschließlich Produkte mit CE-Kennzeichnung, die online verkauft werden, müssen immer den harmonisierten EU-Rechtsvorschriften entsprechen.
  • Eine Person, die sich in der Europäischen Union aufhält, ist ebenfalls verpflichtet, Verantwortung zu übernehmen und Ansprechpartner für diese Produkte zu sein, ein "Bevollmächtigter".
  • Online-Händler benötigen für jedes Produkt mit CE-Kennzeichnung von Nicht-EU-Verkäufern einen bevollmächtigten Vertreter.

Betroffene Richtlinien und Verordnungen

Die neue Verordnung gilt für alle Produkte, die unter eine oder mehrere der folgenden Vorschriften fallen:

  • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte
  • Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
  • Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen, auch bekannt als Gasgeräteverordnung
  • Richtlinie 2000/14/EG über die Geräuschemissionen von Geräten und Geräten zur Verwendung im Freien
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
  • Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
  • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
  • Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt
  • Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder
  • Richtlinie 2014/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit
  • Richtlinie 2014/31/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/32/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schutzausrüstungen und -systeme zur bestimmungsgemäßen Benutzung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
  • Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel auf dem Markt, die zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen bestimmt sind (Niederspannungsrichtlinie)
  • Richtlinie 2014/53/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/68/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

Der Bevollmächtigte von ComplyMarket stellt einen Wirtschaftsbeteiligten für Online-Verkäufer über einen Bevollmächtigten zur Verfügung. So können sie Ihnen helfen, die neuen Vorschriften einzuhalten:

  • Überprüfung der Dokumente, die zur Einhaltung der Marktüberwachung erforderlich sind, einschließlich der EU-Konformitätserklärung oder Durchführungserklärung, der technischen Dokumentation, und um die Konformitätserklärung oder Durchführungserklärung den Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu halten des Marktes während des in den genannten Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zeitraums.
  • Beantworten Sie Anfragen einer Marktüberwachungsbehörde und stellen Sie alle Informationen und Unterlagen bereit, die zum Nachweis der Konformität des Produkts erforderlich sind.
  • Ergreifen Sie sofortige Korrekturmaßnahmen, um jede Nichteinhaltung zu beheben.
  • Kontaktieren Sie die Marktüberwachungsbehörden für Produkte mit hohem Risiko.

ComplyMarket und seine Partnerunternehmen können Nicht-EU-Verkäufern, die keine legale Präsenz in Europa haben, helfen, weiterhin sicher zu handeln.

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