Marktüberwachung und Einhaltung der Produktverordnung

Sorveglianza del mercato e conformità del regolamento sui prodotti

Die neue EU-Verordnung verlangt von Online-Händlern, dass sie Marktüberwachungs- und Produkt-Compliance-Standards einhalten

Neue Verordnung über Marktüberwachung und Produktkonformität für den europäischen E-Commerce

Ab dem 16. Juli 2021 tritt die neue Verordnung 2019/1020/EU - Marktüberwachungs- und Produktkonformitätsverordnung - in Kraft, die sich auf den europäischen E-Commerce und den Online-Handel marktführender Einzelhändler auswirken wird.

Folgendes müssen Sie wissen:

  • Produkte, einschließlich CE-gekennzeichneter Produkte, die online verkauft werden, müssen weiterhin den harmonisierten EU-Rechtsvorschriften entsprechen.
  • Eine Person, die sich in der Europäischen Union aufhält, ist ebenfalls verpflichtet, die Verantwortung für diese Produkte zu übernehmen und Ansprechpartner für diese Produkte zu sein, ein "Bevollmächtigter".
  • Online-Händler benötigen für jedes CE-gekennzeichnete Produkt einen Bevollmächtigten von Verkäufern auf außereuropäischen Marktplätzen.

Relevante Richtlinien und Verordnungen

Die neue Verordnung gilt für alle Produkte, die unter eine oder mehrere der folgenden Vorschriften fallen:

  • Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011
  • Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
  • Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen, auch bekannt als Gasgeräteverordnung
  • Richtlinie 2000/14/EG über die Geräuschemission von Geräten und Geräten zur Verwendung im Freien
  • in der Umwelt
  • Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen
  • Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
  • Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
  • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
  • Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt
  • Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder
  • Richtlinie 2014/29/EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt
  • Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU
  • Richtlinie 2014/31/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/32/EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/34/EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
  • Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Niederspannungsrichtlinie)
  • Richtlinie 2014/53/EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/68/EU zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

Der Authorized Representative Service von ComplyMarket stellt einen Geschäftsbetreiber für Online-Verkäufer über einen autorisierten Vertreter zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie sie Ihnen bei der Einhaltung der neuen Verordnung helfen können:

  • Überprüfen Sie die für die Einhaltung der Marktüberwachung erforderlichen Dokumente, einschließlich der EU-Konformitätserklärung oder Leistungserklärung, der technischen Dokumentation, und halten Sie die Konformitätserklärung oder Leistungserklärung für den in diesen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zeitraum für die Marktüberwachungsbehörden bereit.
  • Beantwortung von Anfragen einer Marktüberwachungsbehörde und Bereitstellung aller Informationen und Unterlagen, die für den Nachweis der Konformität des Produkts erforderlich sind.
  • Ergreifen Sie sofort Korrekturmaßnahmen, um jede Nichteinhaltung zu beheben.
  • Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden über Produkte mit hohem Risiko.

ComplyMarket und seine Partnerunternehmen können außereuropäischen Verkäufern, die keine legale Präsenz in Europa haben, helfen, den Handel sicher aufrechtzuerhalten. 

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