Einschränkung der Formaldehyd gemäß der Anordnung des Chemikalienverbots (Chemverbotsv)

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Formaldehyd unterliegt bestimmten Einschränkungen gemäß der Verordnung über das Verbot der Chemikalien und über die Einschränkung, die durch Anhang XVII der Reichweite vorgesehen ist:

  1. Holzbasierte Materialien, die bedeckt und nicht überzogen sind (Splitterplatten, Listercis -Paneelen, verblüffende Paneelen und Faserplatten) können auf dem Markt nicht platziert werden, wenn die Formaldehydkonzentration des Holzmaterials 0,1 ml/m3 (ppm) in der Luft eines Rhearsraums übersteigt.
  2. Möbel mit Holzmaterialien, die nicht den in Absatz 1 genannten Anforderungen entsprechen, können nicht auf dem Markt platziert werden. Absatz 1 wird jedoch als zufrieden angesehen, auch wenn die Möbel der in Absatz 1 in einem Ganzkörpertest genannten kompensatorischen Konzentration erfüllen.
  3. Produkte zum Waschen, Reinigen und Betreuung mit einer Formaldehydmasse von mehr als 0,2%können nicht auf den Markt gebracht werden.
  4. Das in Absatz 1 genannte Verbot gilt nicht für die auf dem Markt eingegebenen Platten, die ausschließlich angemessen abgedeckt sind, vorausgesetzt, es wird garantiert, dass sie nach der Beschichtung die in Absatz 1 genannte Kompensationkonzentration respektieren.
  5. Das in Absatz 3 genannte Verbot gilt nicht für Reinigungsmittel für ausschließlich industrielle Verwendung.

 

Ahmed Sakr

Produktkonformitätsberater

CONSPLYMARKET UG (technische Beschreibung)

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