Marktüberwachung und Einhaltung von Produktvorschriften

Pengawasan Pasaran dan Pematuhan Peraturan Produk

Neue EU-Verordnung verpflichtet Online-Händler zur Einhaltung von Marktüberwachungs- und Produktkonformitätsstandards

Neue Marktüberwachungs- und Produkt-Compliance-Vorschriften wirken sich auf den europäischen E-Commerce aus

Ab dem 16. Juli 2021 tritt die neue Verordnung 2019/1020/EU – Marktüberwachungs- und Produktkonformitätsverordnung – in Kraft, die sich auf den europäischen E-Commerce und den Online-Handel marktführender Einzelhändler auswirkt.

Folgendes müssen Sie wissen:

  • Produkte, einschließlich CE-gekennzeichneter Produkte, die online verkauft werden, müssen weiterhin den harmonisierten EU-Gesetzen entsprechen.
  • Eine Person, die sich in der Europäischen Union aufhält, muss ebenfalls verantwortlich und der Ansprechpartner für dieses Produkt sein, der "Bevollmächtigte Vertreter".
  • Online-Händler benötigen einen Bevollmächtigten für jedes Produkt mit CE-Kennzeichnung von Verkäufern außerhalb des europäischen Marktes.

Betroffene Richtlinien und Verordnungen

Diese neue Regel gilt für alle Produkte, die von einer oder mehreren der folgenden Regeln abgedeckt werden:

  • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte
  • Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
  • Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte, die Gaskraftstoff verbrennen, auch bekannt als Gasgeräteverordnung
  • Richtlinie 2000/14/EG über die Geräuschemission von Geräten zur Verwendung im Freien in die Umwelt
  • Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen
  • Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
  • Richtlinie 2009/125/EG schafft einen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an energieverbrauchsrelevante Produkte
  • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
  • Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von auf dem Markt erhältlichen pyrotechnischen Gütern
  • Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und private Boote
  • Richtlinie 2014/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über auf dem Markt erhältliche Zubereitungen für einfache Druckbehälter
  • Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit
  • Richtlinie 2014/31/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von auf dem Markt erhältlichen nichtselbsttätigen Waagen
  • Richtlinie 2014/32/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von auf dem Markt erhältlichen Messgeräten
  • Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
  • Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von auf dem Markt erhältlichen elektrischen Betriebsmitteln, die für die Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen ausgelegt sind (Niederspannungsrichtlinie)
  • Richtlinie 2014/53/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt verfügbarer Funkanlagen
  • Richtlinie 2014/68/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die auf dem Markt erhältlichen Präparate.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

ComplyMarket Der Bevollmächtigte Service stellt Wirtschaftsbeteiligten für Online-Verkäufer über Bevollmächtigte zur Verfügung. So können sie Ihnen helfen, die neuen Regeln einzuhalten:

  • Überprüfen Sie die Dokumente, die zur Einhaltung der Marktüberwachung erforderlich sind, einschließlich der EU-Konformitätserklärung oder Leistungserklärung, der technischen Dokumentation und halten Sie die Konformitätserklärung oder Leistungserklärung für den von diesen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zeitraum zur Verfügung der Marktüberwachungsbehörde.
  • Beantwortung von Anfragen von Marktüberwachungsbehörden, Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Unterlagen zum Nachweis der Produktkonformität.
  • Ergreifen Sie sofort die notwendigen Korrekturmaßnahmen, um jeden Fall von Nichteinhaltung zu korrigieren.
  • Kommunikation mit Marktüberwachungsbehörden über Produkte mit hohem Risiko.

ComplyMarket und seine Partnerunternehmen können außereuropäischen Verkäufern, die keine legale Präsenz in Europa haben, helfen, weiterhin sicher zu handeln.

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