Fahrzeuge, die ihr Leben abgeschlossen haben

Ömrünü Tamamlamış Araçlar

Bekämpfung von Abfällen und Toxizität in Fahrzeugen im Rahmen der ELV -Richtlinie: Die Ziele und Anforderungen der ELV -Richtlinie

Die ELV -Richtlinie, die ELVs und ihre Komponenten ihrer Komponenten legt die Ziele des Recyclings, Recyclings und Genesung fest und verbietet die Verwendung gefährlicher Substanzen in neuen Fahrzeugen. Dies enthält begrenzte Metalle wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Hekzavalan -Chrom und ermöglichen Ausnahmen in Fällen, in denen es keine Alternativen gibt. Ausnahmen sind im Anhang II der Richtlinie detailliert.

Ziele der ELV -Richtlinie:

  • Begrenzung und Verhinderung von Abfällen durch ELVs und Komponenten
  • Verbesserung der Umweltleistung im Lebenszyklus von Fahrzeugen

Begrenzte Metalle gemäß der ELV -Richtlinie:

  • Blei: 0,1% (1000 ppm)
  • Quecksilber: 0,1% (1000 ppm)
  • Chrom VI: 0,1% (1000 ppm)
  • Cadmium: 0,01% (100 ppm)

Diese Einschränkungen werden auf homogene Materialien angewendet.

Wie konsequent kann Ihnen helfen:

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