Neue EU -Batterieverordnung 2023/1542

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Die neue EU -Batterieverordnung 2023/1542 wurde offiziell veröffentlicht28thJuli 2023.

Daher müssen wir die Fristen aktualisieren, die wir in der Vergangenheit auf der Grundlage der endgültigen Veröffentlichung mitgeteilt haben. Bitte beachten Sie die letzten Fristen

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Letzte Fristen:

Datum: 28. Juli 2023 => Aktion: Diese Verordnung muss in Kraft treten

Datum: 18. Februar 2024 => Aktion: Diese Verordnung gilt

Datum: 18. August 2024 => Aktion: CE -Markierung

Datum: 18. August 2024 => Aktion: EU -Konformitätserklärung

Datum: 18. August 2024 => Aktion: Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen des Wirtschaftsbetreibers

Datum: 18. August 2024 => Aktion: Technische Dokumentation für stationäre Batterie -Energiespeichersysteme

Datum: 18. August 2024 => Aktion: Der Gesundheitszustand und die erwartete Lebensdauer von Batterien, die in Anhang VII festgelegt sind, müssen im Batteriemanagementsystem stationärer Batterie -Energiespeichersysteme, LMT -Batterien und Elektrofahrzeugbatterien enthalten sein.

Datum: 18. August 2024 => Aktion: Tragbare Batterien, unabhängig davon, ob sie in Geräte eingebaut sind oder nicht, dürfen nicht mehr als 0,01% Blei (ausgedrückt als Bleimetall) enthalten. Die in Punkt 1 dargelegte Einschränkung gilt erst am 18. August 2028 für tragbare Zink-Luft-Tastezellen

Datum: 18. August 2024 => Aktion: Konformitätsbewertungsverfahren "Modul A" und (Verpflichtungen für Wirtschaftsbetreiber mit Ausnahme von Abfallwirtschaft und Sorgfaltspflichten) gelten mit Ausnahme von Modul D1 und Modul G, die vom 4. Juli 2025 gilt

Datum: 12 Monate nach dem Datum der ersten Veröffentlichung der Liste der benachrichtigten Körper => Aktion: Modul D1 und Modul G

Datum: 18. August 2024 => Aktion: Verpflichtung, Preiskriterien für Beschaffungsverfahren anzuwenden

Datum: 18. August 2024 => Aktion: wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, LMT -Batterien und Elektrofahrzeugbatterien müssen von einem Dokument begleitet werden, das Werte für die elektrochemischen Leistung und Haltbarkeitsparameter enthält. Dies muss eine Erläuterung der technischen Spezifikationen, Standards und Bedingungen enthalten, die zur Messung, Berechnung oder Schätzung der Werte für die elektrochemischen Leistungs- und Haltbarkeitsparameter verwendet werden.

Datum: 18. Februar 2025 => Aktion: Die Erklärung des CO2 -Fußabdrucks beantragt Elektrofahrzeuge Batterien

Datum: 18. August 2025 => Aktion: Wirtschaftsbetreiber, die Batterien auf den Markt bringen oder sie in Dienst bringen

Datum: 18. Februar 2025 => Aktion: Provision zur Einführung eines delegierten Gesetzes zur Festlegung der Methodik zur Berechnung und Überprüfung der Raten für die Recyclingeffizienz

Datum: 18. August 2025 => Aktion: Richtlinie 2006/66/EC wird aufgehoben

Datum: 18. August 2025 => Aktion: Management von Abfallbatterien

Datum: 18. August 2025 => Aktion: Alle Batterien müssen mit dem Symbol für die separate Sammlung von Batterien („separates Sammelsymbol“) gekennzeichnet sein, wie in Teil B von Anhang VI. Gezeigt.

Datum: 18. Februar 2026 => Aktion: Die Erklärung des CO2 -Fußabdrucks beantragt wiederaufladbare Industriebatterien mit Ausnahme derjenigen mit ausschließlich externer Speicherung

Datum: 18. August 2026 => Aktion: Alle Batterien müssen ein Etikett mit allgemeinen Batterieinformationen tragen

Datum: 18. August 2026 => Aktion: Wiederaufladbare tragbare Batterien, LMT -Batterien und SLI -Batterien müssen ein Etikett mit Informationen zu ihrer Kapazität tragen

Datum: 18. August 2026 => Aktion: Nicht recherische tragbare Batterien müssen ein Etikett tragen, das Informationen zu ihrer durchschnittlichen Mindestdauer enthält, wenn sie in bestimmten Anwendungen verwendet werden

Datum: 18. August 2026 => Aktion: Wenden Sie die Anforderungen der CO2 -Fußabdruckleistung für Elektrofahrzeugbatterien an

Datum: 18. Februar 2027 => Aktion: QR -Code für alle Batterien. LMT -Batterie, industrielle Batterie mit Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie für eine elektronische Aufzeichnung ("Batteriepass").

Datum: 18. Februar 2027 => Aktion: Entrichtbarkeit und Austauschbarkeit tragbarer Batterien und LMT -Batterien

Datum: 18. August 2027 => Aktion: wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, mit Ausnahme derjenigen mit ausschließlich externer Speicherung, erfüllen die in dem in Teil A festgelegten delegierten Gesetz angenommenen Mindestwerte, die in Anhang IV festgelegt wurden.

Datum: 18. August 2027 => Aktion: Wenden Sie die Anforderungen der COOC -Fußabdruckleistung für wiederaufladbare Industriebatterien an, mit Ausnahme derjenigen mit ausschließlich externer Lagerung

Datum: 18. August 2028 => Aktion: Die Einschränkung des Bleis in tragbaren Batterien gilt für tragbare Zink-Luft-Tastezellen

Datum: 18. Februar 2028 => Aktion: Wenden Sie einen maximalen Lebenszyklus CO2 -Fußabdruckschwelle für Elektrofahrzeugbatterien an

Datum: 18. August 2028 => Aktion: Dokumentationsanforderungen für wiederhergestellte Substanzen für Industriebatterien (> 2 kWh, nur externer Lagerung), Elektrofahrzeugbatterien und SLI -Batterien, die Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel in aktiven Materialien enthalten

Datum: 18. August 2028 => Aktion: Stellen Sie sicher

Datum: 18. August 2028 => Aktion: Die Erklärung des CO2 -Fußabdrucks gilt für LMT -Batterien

Datum: 18. August 2028 => Aktion: Die LMT -Batterien erfüllen die in der delegierten Gesetz festgelegten Mindestwerte, die gemäß dem zweiten Unterabsatz von Absatz 5 für die in Teil A von Anhang IV festgelegten elektrochemischen Leistungs- und Haltbarkeitsparameter festgelegt sind

Datum: 18. Februar 2029 => Aktion: Wenden Sie einen maximalen Lebenszyklus -CO2 -Fußabdruckschwelle für wiederaufladbare Industriebatterien an, mit Ausnahme derjenigen mit ausschließlich externer Speicherung

Datum: 18. Februar 2030 => Aktion: Wenden Sie die Anforderungen der CO2 -Fußabdruckleistung für LMT -Batterien an

Datum: 18. August 2030 => Aktion: Die Erklärung des CO2 -Fußabdrucks gilt für wiederaufladbare Industriebatterien mit externer Lagerung

Datum: 18. August 2031 => Aktion: Wenden Sie einen maximalen Lebenszyklus CO2 -Fußabdruckschwelle für LMT -Batterien an

Date: 18 August 2031 => Action: Ensure industrial batteries (>2 kWh, excluding external storage only), electric vehicle batteries, and SLI batteries containing cobalt, lead, lithium, or nickel meet the following minimum recycled content: 16% cobalt, 85% lead, 6% lithium, and 6% nickel

Datum: 18. Februar 2032 => Aktion: Wenden Sie die Anforderungen der CO2 -Fußabdruckleistung für wiederaufladbare Industriebatterien mit externer Lagerung an

Datum: 18. August 2033 => Aktion: Wenden Sie einen maximalen Lebenszyklus -CO2 -Fußabdruckschwelle für wiederaufladbare Industriebatterien mit externer Lagerung an

Datum: 18. August 2033 => Aktion: Dokumentationsanforderungen zu wiederhergestellten Substanzen für LMT -Batterien anwenden, die Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel in aktiven Materialien enthalten

Datum: 18. August 2036 => Aktion: Stellen Sie die Industriebatterien (> 2 kWh, nur externe Lagerung), Elektrofahrzeugbatterien und SLI -Batterien, die Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel enthalten, den folgenden minimalen Recyclinggehalt ab: 26% Cobalt, 85% Blei.

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