Marktüberwachung und Einhaltung der Vorschriften über Produkte

Market Surveillance and Compliance of Products Regulation

Neue EU-Verordnung verlangt von Online-Händlern die Einhaltung von Marktüberwachungs- und Produktkonformitätsstandards

Neue Marktüberwachungs- und Produktkonformitätsverordnung wirkt sich auf den europäischen E-Commerce aus

Ab dem 16. Juli 2021 tritt die neue Verordnung 2019/1020/EU - Marktüberwachungs- und Produktkonformitätsverordnung - in Kraft, die den europäischen E-Commerce und den Online-Handel durch marktführende Einzelhändler betrifft.

Folgendes müssen Sie wissen:

  • Produkte, einschließlich CE-gekennzeichneter Produkte, die online verkauft werden, müssen weiterhin den harmonisierten EU-Rechtsvorschriften entsprechen.
  • Eine Person, die in der Europäischen Union anwesend ist, wird zusätzlich benötigt, um Verantwortung zu übernehmen und Ansprechpartner für diese Produkte zu sein, ein "Bevollmächtigter".
  • Online-Händler benötigen für jedes Produkt mit CE-Kennzeichnung von außereuropäischen Marktplatzverkäufern einen Bevollmächtigten.

Betroffene Richtlinien und Verordnungen

Die neue Regelung gilt für alle Produkte, die unter eine oder mehrere der folgenden Vorschriften fallen:

  • Verordnung (EU) Nr. 305/2011 über Bauprodukte
  • Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung
  • Verordnung (EU) 2016/426 über Geräte, die gasförmige Brennstoffe verbrennen, auch bekannt als Gasgeräteverordnung
  • Richtlinie 2000/14/EG über die Geräuschemission von Geräten zur Verwendung im Freien in der Umwelt
  • Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen
  • Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug
  • Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte
  • Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
  • Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt
  • Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder
  • Richtlinie 2014/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/30/EU über elektromagnetische Verträglichkeit
  • Richtlinie 2014/31/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/32/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/34/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX)
  • Richtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln auf dem Markt, die zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen ausgelegt sind (Niederspannungsrichtlinie)
  • Richtlinie 2014/53/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
  • Richtlinie 2014/68/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

Der Bevollmächtigte Service von ComplyMarket stellt Online-Verkäufern über einen Bevollmächtigten einen Wirtschaftsbeteiligten zur Verfügung. Hier erfahren Sie, wie sie Sie bei der Einhaltung der neuen Verordnung unterstützen können:

  • Überprüfen Sie die notwendigen Dokumente, um der Marktüberwachung nachzukommen, einschließlich der EU-Konformitätserklärung oder Leistungserklärung, der technischen Dokumentation und halten Sie die Konformitätserklärung oder Leistungserklärung für den von diesen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zeitraum für die Marktüberwachungsbehörden bereit.
  • Beantworten Sie Anfragen einer Marktüberwachungsbehörde und stellen Sie dieser Behörde alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die zum Nachweis der Konformität des Produkts erforderlich sind.
  • Ergreifen Sie sofort notwendige Korrekturmaßnahmen, um jeden Fall von Nichteinhaltung zu beheben.
  • Kommunikation mit den Marktüberwachungsbehörden über Produkte mit hohem Risiko.

ComplyMarket und seine Partnerunternehmen können außereuropäischen Verkäufern, die keine legale Präsenz in Europa haben, helfen, weiterhin sicher zu handeln.

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