KONFLIKT MINERALIEN

KONFLIKT MINERALIEN

Konfliktmineralien sind Mineralien, die in Situationen bewaffneter Konflikte und Menschenrechtsverletzungen abgebaut werden.

Um die Herkunft von Konfliktmineralien in Produkten nachzuverfolgen, führen immer mehr Länder und Regionen Gesetze zu Konfliktmineralien ein.

Eine verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien wird immer wichtiger, was Unternehmen dazu zwingt, gegenüber ihren Lieferanten in der Minerallieferkette eine Due-Diligence-Prüfung durchzuführen.

 

SITUATION IN DER DRK

CM-Hintergrund:

  • Der Teil der Demokratischen Republik Kongo (DRC) in Ostafrika ist seit 1998 von einem Bürgerkrieg betroffen.
  • Der Konflikt hat zu einer der schlimmsten humanitären Krisen der Welt geführt, mit schätzungsweise 5,6 Millionen Toten und 2 Millionen Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten.
  • Der illegale Abbau und Handel mit natürlichen Ressourcen, einschließlich Mineralien, wurde zur Finanzierung bewaffneter Konflikte in der Region ausgenutzt.
  • Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Gewalt gegen Frauen stehen im Zusammenhang mit dem Konflikt und dem Abbau bestimmter Erze, die als Konfliktmineralien bekannt sind.
  • Verschiedene Menschenrechtsverletzungen, wie etwa körperliche Gewalt und Ausbeutung
  • Konflikt um Minenbesitz und Steuern auf Bodenschätze, der zu Diebstahl und Erpressung führt.
  • Einsatz von Zwangs- und Kinderarbeit im Bergbau.
  • Begrenzte Möglichkeiten für Wirtschaftswachstum und Entwicklung außerhalb des Bergbaus
  • Negative Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich Abholzung und anderer Naturschutzprobleme.

Der Anwendungsbereich erweitert sich von Konfliktmineralien (CM) zu verantwortungsvollen Mineralien (RM) und beschränkt sich nicht mehr nur auf die Demokratische Republik Kongo (DRK) und ihre Nachbarländer, sondern umfasst auch Zentralafrika und die Region der Großen Seen.

 

Von Konflikten betroffene oder risikoreiche Länder oder Gebiete (CAHRAs)

  • Natürliche Ressourcen, darunter auch Mineralien, sind in diesen Ländern regional, lokal oder global stark gefragt.
  • Diese Länder stehen vor Herausforderungen wie bewaffneten Konflikten (z. B. Bürgerkrieg) oder schwacher/nicht vorhandener Regierungsführung.
  • Diese Länder sind auch mit systematischen Verstößen gegen das Völkerrecht, einschließlich Menschenrechtsverletzungen, konfrontiert.
  • 3TG-Mineralien und -Metalle können aus Lieferkettenaktivitäten wie Gewinnung, Raffinierung und Transport stammen, die bewaffnete Gruppen oder kriminelle Organisationen finanziell unterstützen können.

EU-VERORDNUNG ZU KONFLIKTMINERALEN

Wie viele Unternehmen sind von EU-Verordnungen betroffen?

  • Ungefähr 600 bis 1.000 EU-Importeure unterliegen direkt der Verordnung.
  • Rund 500 Hütten und Raffinerien von 3TG, unabhängig davon, ob sie innerhalb der EU ansässig sind oder nicht.

Gelten die Regelungen ausschließlich für Unternehmen mit Sitz in der EU?

  • Ja, die Vorschriften haben nur direkte Auswirkungen auf Importeure von 3TG mit Sitz in der EU, unabhängig davon, ob es sich um Mineralerze, Konzentrate oder verarbeitete Metalle handelt.
  • Fördert eine verantwortungsvolle Beschaffung von 3TG-Hütten und Raffinerien, unabhängig von ihrem Standort innerhalb oder außerhalb der EU.

Wer stellt sicher, dass Unternehmen die EU-Vorschriften einhalten?

  • Die zuständigen Behörden in jedem EU-Mitgliedstaat prüfen Dokumente und Prüfberichte, um die Einhaltung sicherzustellen.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Unternehmen die Vorschriften nicht einhält?

  • Die zuständige Behörde verlangt von dem Unternehmen, das Problem innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben und anschließend die Einhaltung zu überwachen, um sicherzustellen, dass das Ziel erreicht wurde.

 

EU-Verordnung 2017/821

  1. Die Verordnung trat am 9. Juli 2017 in Kraft.
  2. Ab dem 1. Januar 2021 unterliegen Unternehmen seinen Bestimmungen.
  3. Durch die Umsetzung von Due-Diligence-Maßnahmen können Unternehmen dennoch Compliance erreichen.
  4. Für die Durchsetzung sind die zuständigen Behörden zuständig.
  5. Nachträgliche Kontrollen werden von den Behörden durchgeführt.
  6. Die Behörden werden mit anderen relevanten Stellen wie dem Zoll, den Mitgliedstaaten und der Kommission zusammenarbeiten und Informationen austauschen.

Der OECD-Leitfaden:

  • Umfassende Richtlinien sollen Unternehmen dabei helfen, die Menschenrechte zu wahren und deren Beteiligung an Konflikten zu verhindern.
  • Zur Verwendung durch jedes Unternehmen bestimmt, das Mineralien oder Metalle aus Regionen mit hohem Risiko oder Konflikten bezieht.
  • Die Verordnung hat eine globale Reichweite und gilt für alle Lieferketten mit Mineralien.

Liste der Mineralien und Metalle im Geltungsbereich der Verordnung (EU) 2017/821, die in die Kombinierte Nomenklatur eingeordnet sind

 

Teil 1: Mineralien

Teil 2: Metalle

Ausnahmen:

Recycelte Metalle

Verpflichtung zur Offenlegung von Beschaffungsinformationen

  1. Die Offenlegungspflicht erfordert die Bestätigung, dass die Metalle ausschließlich aus Recycling- oder Schrottquellen stammen.
  2. Um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, müssen Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ergriffen werden.
  3. Der Nachweis dieser Maßnahmen muss erbracht werden, um die Schlussfolgerung zu stützen, dass die Metalle verantwortungsvoll beschafft wurden.

Der Begriff „recycelte Metalle“ bezieht sich auf Endverbraucher- oder Post-Consumer-Produkte, die zurückgewonnen wurden, sowie auf verarbeitete Metallabfälle, die bei der Produktherstellung anfallen. Dazu gehören überschüssige, veraltete, fehlerhafte und Altmetallmaterialien, die raffinierte oder verarbeitete Metalle enthalten, die für das Recycling bei der Herstellung von Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold geeignet sind. Mineralien fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Definition.

Behandlung bereits vorhandener Bestände

  1. Vorbestände, die vor dem 1. Februar 2013 angelegt wurden, sind von den Anforderungen der Verordnung ausgenommen.
  2. Um für diese Befreiung in Frage zu kommen, müssen die 3TG in den Beständen in ihrer aktuellen Form vorliegen.
  3. Das nachweisbare Datum dieser Bestände wird durch Belege wie Einkaufsrechnungen oder Zollerklärungen bestimmt und sie müssen rechtmäßig erworben worden sein.

Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette durch Unionsimporteure

Pflichten:

  • Artikel 4: Managementsystem
  • Artikel 5: Risikomanagement
  • Artikel 6: Audits durch Dritte
  • Artikel 7: Offenlegungspflichten

Der Fünf-Schritte-Rahmen – OECD-Leitfaden

  • Entwickeln Sie robuste Unternehmensmanagementsysteme. (Artikel 4)
  • Risiken in der Lieferkette erkennen und bewerten. (Artikel 5)
  • Entwerfen und führen Sie einen Plan zur Bewältigung identifizierter Risiken aus. (Artikel 5)
  • Führen Sie eine externe Prüfung der Lieferketten-Due-Diligence durch einen unabhängigen Dritten durch. (Artikel 6)
  • Erstellen Sie jährliche Berichte über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. (Artikel 7)

Pflichten für Managementsysteme

  1. Verabschiedung und Kommunikation einer Lieferkettenrichtlinie gegenüber Lieferanten und der Öffentlichkeit.
  2. Entwickeln Sie eine Due-Diligence-Richtlinie, die dem in den OECD-Leitlinien (Anhang II) dargelegten Modell entspricht.
  3. Integrieren Sie die Lieferkettenrichtlinie in Vereinbarungen mit Lieferanten.
  4. Übertragen Sie die Verantwortung für das Managementsystem an die Geschäftsleitung.
  5. Überwachen Sie den gesamten Prozess, um die Einhaltung der festgelegten Richtlinien und Richtlinien sicherzustellen.
  6. Bewahren Sie Aufzeichnungen über das Managementsystem mindestens fünf Jahre lang auf.
  7. Richten Sie einen Beschwerdemechanismus ein, der als Frühwarnsystem für das Risikobewusstsein dient.

System zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette, unterstützt durch Dokumentation.

Mineralien:

  1. Beschreibung des Produkts.
  2. Name und Adresse des Lieferanten.
  3. Herkunftsland des Produkts.
  4. Mengen des Produkts.
  5. Extraktionsdaten für das Produkt.

Metalle:

  1. Eine Produktbeschreibung.
  2. Name und Adresse des Lieferanten, der Hütten und Raffinerien, die an der Lieferkette beteiligt sind.
  3. Aufzeichnungen über Auditberichte Dritter oder andere Konformitätsnachweise.
  4. In Fällen, in denen keine Aufzeichnungen verfügbar sind, das Herkunftsland des Minerals.

Für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sind zusätzliche Informationen erforderlich

  1. Die spezifische Mine oder der Herkunftsort der Mineralien.
  2. Einzelheiten darüber, wo die Mineralien konsolidiert, gehandelt und verarbeitet wurden.
  3. Nachweise über Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren, die bei der Gewinnung und dem Handel mit Mineralien gezahlt werden.

Pflichten zum Risikomanagement)

Erkennen und bewerten Sie potenzielle Risiken.

Strategie für das Risikomanagement

  1. Melden Sie potenzielle Risiken der Geschäftsleitung.
  2. Implementieren Sie Risikomanagementmaßnahmen gemäß den OECD-Richtlinien.
  3. Üben Sie bei Bedarf Druck auf Lieferanten aus, indem Sie beispielsweise den Handel fortsetzen oder aussetzen und gleichzeitig messbare Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.
  4. Trennen Sie sich von einem Lieferanten, nachdem Versuche zur Risikominderung fehlgeschlagen sind.
  5. Überwachen und verfolgen Sie die Leistung der Maßnahmen zur Risikominderung.

Anforderungen an Audits durch Dritte

Für Importeure von Mineralien oder Metallen in der Union ist es verpflichtend, Audits durch unabhängige Dritte durchzuführen.

Ausnahmen für Aktivitäten, Prozesse und Systeme

  1. Aktivitäten, Prozesse und Systeme können von der Sorgfaltspflicht ausgenommen werden, wenn alle angeschlossenen Hütten und Raffinerien die Vorschriften einhalten (durch Nachweise belegt).
  2. Der Nachweis umfasst die Beschaffung von Schmelzhütten und Lieferanten, die in Anhang II aufgeführt sind.

Offenlegungspflicht

  1. Anforderungen für die Bereitstellung von Informationen für zuständige Behörden (Prüfberichte Dritter oder Nachweise über die Konformität mit einem anerkannten Sorgfaltspflichtprogramm für die Lieferkette müssen den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden.)
  2. Nachfolgende Käufer benachrichtigen.
  3. Legen Sie die Richtlinien und Praktiken zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette jährlich öffentlich offen, auch im Internet.
  4. Umsetzungspflichten für Risikomanagement und Prüfberichte

Managementmaßnahmen

  1. Ergreifen Sie Risikomanagementmaßnahmen.
  2. Bereiten Sie eine Zusammenfassung der Prüfberichte Dritter vor.
  3. Kontinuierliches, proaktives und reaktionsfähiges Vorgehen.
  4. Basierend auf einer Risikobewertung.
  5. Organisiert nach den Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen sollten, um:
    1. Erkennen Sie die spezifischen Bedingungen innerhalb der Minerallieferkette
    2. Erkennen und bewerten Sie bestehende oder potenzielle Risiken
    3. Ergreifen Sie Maßnahmen, um die identifizierten Risiken zu verhindern oder zu minimieren, indem Sie eine Risikomanagementstrategie implementieren.

Dies umfasst alle Phasen und Aspekte des Transports von Mineralien, von der Gewinnung bis zum Endprodukt für den Endverbraucher, einschließlich Aktivitäten wie Gewinnung, Transport, Handhabung, Handel, Verarbeitung, Schmelzen, Raffinieren, Legieren, Herstellung und Verkauf. Es umfasst das gesamte System von Aktivitäten, Organisationen, Einzelpersonen, Technologien, Informationen, Ressourcen und Diensten, die zur Erleichterung dieses Prozesses erforderlich sind.

Jedes an der Minerallieferkette beteiligte Unternehmen, sei es als Lieferant oder Anwender, das mit Mineralien aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten handelt.

Die Umsetzung dieser Leitlinien ist optional und nicht rechtsverbindlich.

Welche Stellen sind für die Durchführung der Due Diligence verantwortlich?

Umsetzung von Due-Diligence-Maßnahmen:

Unternehmen maßgeschneidert:

Bewältigung praktischer Herausforderungen bei der Umsetzung der Due Diligence

  1. Beteiligung an Initiativen, die sich auf ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement konzentrieren
  2. Erleichterung der Koordinierung zwischen Branchenakteuren, die gemeinsame Lieferanten nutzen
  3. Förderung der Zusammenarbeit zwischen vor- und nachgelagerten Unternehmen
  4. Einbindung der Empfehlungen aus dem Leitfaden in bestehende Richtlinien und Managementsysteme

 

OECD-Leitfaden zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten von Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten

OECD-Leitstruktur

  • Anhang I.Fünf-Stufen-Modell für eine risikobasierte Due Diligence in der Minerallieferkette.
  • Anhang II.Beispiel einer Lieferkettenrichtlinie für eine ethische globale Lieferkette für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
  • Anhang III.Empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung und Indikatoren zur Fortschrittsbewertung.

ANHANG I. Der Rahmen besteht aus fünf Schritten:

  • Richten Sie robuste Unternehmensmanagementsysteme ein.
  • Erkennen und bewerten Sie Risiken innerhalb der Lieferkette.
  • Entwickeln und führen Sie einen Plan zur Bewältigung identifizierter Risiken aus.
  • Führen Sie eine unabhängige Prüfung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch Dritte durch.
  • Erstellen Sie jährliche Berichte über die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette.

1. Starke Unternehmensmanagementsysteme

  • Durchsetzung einer Richtlinie für verantwortungsvolle Minerallieferketten auf der Grundlage des OECD-Leitlinienmodells in Anhang II.
  • Kommunizieren Sie Due-Diligence-Erwartungen und integrieren Sie diese in Verträge mit Lieferanten.
  • Entwickeln Sie transparente Systeme zur Erfassung von Daten zu Lieferkettenabläufen und Details zu Hütten und Raffinerien.

2. Identifizieren und bewerten Sie Risiken in der Lieferkette

  • Bestimmen Sie, welche Produkte Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (3TG) enthalten.
  • Bemühen Sie sich sorgfältig, Schmelzhütten/Raffinerien zu identifizieren, die mit 3TG-Produkten in Verbindung stehen, und priorisieren Sie dabei Ihre spezifische Lieferkette. Konzentrieren Sie sich bei komplexen Produkten auf die direkte Zusammenarbeit mit Schmelzhütten und die Beschaffung von verantwortungsvollen Schmelzhütten (siehe Schritt 3 als Anleitung).

3. Risiken verwalten

  • Melden Sie identifizierte Risiken an die Geschäftsleitung und ergreifen Sie interne Systemverbesserungen.
  • Beenden Sie die Beziehungen zu Lieferanten, die mit Hütten/Raffinerien verbunden sind, die schwerwiegende Auswirkungen haben (z. B. Beteiligung an nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen oder schwerwiegende Missbräuche).
  • Ermutigen Sie durch individuelle oder gemeinschaftliche Initiativen mehr Hütten/Raffinerien, sich Audits zu unterziehen.
  • Richten Sie Programme zum Kapazitätsaufbau für Lieferanten ein und fördern Sie die direkte Beschaffung von verantwortungsvollen Schmelzhütten/Raffineriebetrieben.
  • Führen Sie einen Risikomanagementplan aus, überwachen Sie den Fortschritt und verfolgen Sie die Ergebnisse.

4. Prüfung der Due-Diligence-Praktiken von Hütten und Raffinerien

  • Hütten/Raffinerien sollten sich an Branchenprogrammen beteiligen, die ihre Sorgfaltspflichtpraktiken anhand eines Prüfstandards bewerten, der an den OECD-Leitlinien ausgerichtet ist.
  • Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen für das Audit vor, einschließlich Aufzeichnungen zur Produktkette oder Rückverfolgbarkeit sowie Risikobewertungs- und Managementdokumentation für Quellen mit roter Flagge.
  • Gewähren Sie Prüfern Zugriff auf Unternehmensdokumente und -aufzeichnungen.
  • Erleichtern Sie den Prüfern den Zugang zu einer Stichprobe von Lieferanten, soweit relevant und angemessen.
  • Veröffentlichen Sie einen zusammenfassenden Prüfungsbericht mit den Prüfungsergebnissen und Schlussfolgerungen.

5. Öffentliche Berichterstattung über die Due Diligence

  • Stellen Sie einen Jahresbericht bereit, in dem alle durchgeführten Due-Diligence-Maßnahmen (Schritte 1–4), einschließlich Risikobewertung und -minderung, detailliert aufgeführt sind. Stellen Sie sicher, dass Geschäftsgeheimnisse und andere Wettbewerbs- oder Sicherheitsbedenken respektiert werden (geben Sie beispielsweise keine Lieferantenbeziehungen, Preisinformationen oder die Identität von Hinweisgebern oder Quellen offen).
  • Machen Sie den Bericht der Öffentlichkeit zugänglich, entweder in den Büros und/oder auf der Unternehmenswebsite.

Unterstützung bei der Prüfung von Schmelzen und Raffinerien

  • Führen Sie regelmäßige Bewertungen durch, um die Wirksamkeit dieser Programme zu bewerten.
  • Beteiligen Sie sich an effektiver Kommunikation und nutzen Sie Einfluss, um die Programme zu stärken.

ANHANG II.

  • Implementieren Sie starke Unternehmensmanagementsysteme.
  • Formulieren und implementieren Sie eine Strategie zur Minderung identifizierter Risiken.
  • Führen Sie unabhängige Prüfungen der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch Dritte durch.
  • Erstellen Sie jährliche Berichte über Due-Diligence-Aktivitäten in der Lieferkette.

Verstoß:

Mitgliedsstaaten:

  1. Benennen Sie eine zuständige Behörde.
  2. Legen Sie die Regeln fest, die bei Verstößen gelten.
  3. Benachrichtigen Sie die Kommission über die festgelegten Regeln.
  4. Informieren Sie die Kommission über alle späteren Änderungen.
  5. Jährlicher Bericht an die Kommission.

Zuständige Behörden der Mitgliedstaaten:

  1. Verantwortlich für die Durchführung von Ex-post-Kontrollen.
  2. Im Falle eines Verstoßes eine Mitteilung über Abhilfemaßnahmen erteilen.

 

Ahmed Sakr

Produkt-Compliance-Berater

ComplyMarket UG (haftungsbeschränkt)

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