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Müll und Toxizität in Fahrzeugen angehen: ELV -Richtlinienziele und -anforderungen
Die ELV -Richtlinie setzt Ziele zur Wiederverwendung, Recycling und Wiederherstellung des End -Life -Fahrzeugs (ELV) und seiner Komponenten und verbietet gleichzeitig die Verwendung gefährlicher Materialien in neuen Fahrzeugen. Dazu gehören begrenzte Metalle wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Hexavalen -Chrom, mit Ausnahme von Fällen, in denen es keine Alternativen gibt. Diese Ausnahme wird in Anhang II -Richtlinie ausführlich beschrieben.
ELV -Richtlinienziele:
- Begrenzen und verhindern Sie Abfälle durch das ElV und seine Komponenten
- Verbesserung der Umweltleistung im Fahrzeuglebenszyklus
Limitiertes Metall nach ELV -Richtlinie:
- Blei: 0,1% (1000 ppm)
- Quecksilber: 0,1% (1000 ppm)
- Chrom VI: 0,1% (1000 ppm)
- Cadmium: 0,01% (100 ppm)
Diese Grenze wird auf homogene Materialien angewendet.
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