Formaldehydbeschränkung unter Chemikalienverbotsverordnung (Chemverbotsv)

Formaldehyde restriction under Chemicals Prohibition Ordinance (ChemVerbotsV)

Formaldehyd ist besonders unter Chemikalienverbotsverordnung und über der Einschränkung unter Reichweite Anhang XVII eingeschränkt:

  1. Beschichtete und unbeschichtete Materialien auf Holzbasis (Partikett, Blockbrett, Furnierplatte und Faserplatten) werden möglicherweise nicht auf den Markt platziert, wenn die durch das Material auf Holzbasis verursachte Gleichgewichtskonzentration von Formaldehyd 0,1 ml/cbm (ppm) in der Luft eines Testraums überschreitet.
  2. Möbel mit Holzmaterialien, die den Anforderungen von Absatz 1 nicht entsprechen, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden. Der Absatz 1 ist jedoch auch als erfüllt, wenn die Möbel der in Absatz (1) in einem Ganzkörpertest genannten Kompensatorkonzentration entsprechen.
  3. Waschen-, Reinigungs- und Pflegeprodukte mit einem Massengehalt von mehr als 0,2% Formaldehyd werden möglicherweise nicht auf den Markt gebracht.
  4. Das Verbot gemäß Absatz 1 gilt nicht für Platten, die ausschließlich zum Zweck der geeigneten Beschichtung auf dem Markt platziert sind, vorausgesetzt, dass sie nach der Beschichtung der in Absatz 1 angegebenen Kompensationskonzentration einhalten.
  5. Das Verbot gemäß Absatz 3 gilt nicht für Reinigungskräfte in ausschließlich industrieller Verwendung.

 

Ahmed Sakr

Produktkonformitätsberater 

Befriedigende UG (Haftungsbeschlaenkt)


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