🧾 ESRS S3 – Betroffene Communities: Grundlagen der Berichterstattung
Der europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard ESRS S3 konzentriert sich auf „betroffene Gemeinschaften“ – Personen und Gruppen außerhalb der Belegschaft, die durch die Geschäftstätigkeit, Produkte, Dienstleistungen oder die Wertschöpfungskette eines Unternehmens positiv oder negativ beeinflusst werden können.
Das Ziel von ESRS S3 besteht darin, Benutzern von Nachhaltigkeitserklärungen das Verständnis für Folgendes zu ermöglichen:
- Die Art und Schwere der Auswirkungen auf die betroffenen Gemeinden.
- Maßnahmen, die ergriffen werden, um diese Auswirkungen zu verhindern, zu mildern oder zu beheben.
- Damit verbundene wesentliche Risiken, Chancen und finanzielle Auswirkungen für das Unternehmen.
Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern können in den ersten beiden Berichtsjahren bestimmte ESRS S3-Datenpunkte weglassen, müssen jedoch dennoch eine Wesentlichkeitsbewertung durchführen und etwaige Auslassungen gemäß ESRS 2 erläutern.


