Altfahrzeuge

End-of-Life Vehicles

Bekämpfung von Abfällen und Toxizität in Fahrzeugen: die Ziele und Anforderungen der ELV-Richtlinie

Die Altfahrzeugrichtlinie legt Ziele für die Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung von Altfahrzeugen und ihren Komponenten fest, während sie die Verwendung gefährlicher Stoffe in Neufahrzeugen verbietet. Dazu gehören eingeschränkte Metalle wie Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom, mit Ausnahmen für Fälle, in denen es keine Alternativen gibt. Die Ausnahmen sind in Anhang II der Richtlinie aufgeführt.

Ziele der ELV-Richtlinie:

  • Begrenzen und verhindern Sie Abfall von Altfahrzeugen und deren Komponenten
  • Verbesserung der Umweltleistung im Lebenszyklus von Fahrzeugen

Eingeschränkte Metalle gemäß der ELV-Richtlinie:

  • Blei: 0,1% (1000 ppm)
  • Quecksilber: 0,1% (1000 ppm)
  • Chrom VI: 0,1% (1000 ppm)
  • Cadmium: 0,01% (100 ppm)

Diese Grenzwerte gelten für homogene Materialien.

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