Wichtige Punkte, die Sie über die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) zur Reduzierung von Elektroschrott wissen
solltenDie Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen von Elektroschrott auf die Umwelt zu reduzieren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie über die WEEE-Richtlinie wissen müssen:
Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die von Elektro- und Elektronikgeräten abgedeckt werden:
- Wärmetauscher-Ausrüstung.
- Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten.
- Lampen.
- Große Geräte (alle Außenmaße größer als 50 cm).
- Kleingeräte (keine Außenmaße größer als 50 cm).
- Kleine Computer- und Telekommunikationsgeräte (keine Außenmaße größer als 50 cm).
Ziele der WEEE-Richtlinie:
- Hersteller müssen sich bei den nationalen Regulierungsbehörden jedes EU-Landes, in dem das Produkt verkauft wird, registrieren und die Verkaufsmengen jedes Produkttyps melden.
- Die Hersteller müssen ein System zur Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten am Ende ihres Lebenszyklus einrichten oder sich daran beteiligen, um die Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu gewährleisten.
- EEE sollte mit einem durchgestrichenen Mülleimersymbol gekennzeichnet sein.
- Hersteller müssen die Ziele der Wiederverwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfüllen.
WEEE-Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit:
- Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in Anhang III Kategorie 1 oder 4 aufgeführt sind, müssen 85 % verwertet und 80 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
- Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Kategorie 2 des Anhangs III fallen, müssen 80 % verwertet und 70 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
- Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in Anhang III der Kategorie 5 oder 6 aufgeführt sind, müssen 75 % verwertet und 55 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
- Bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die unter Kategorie 3 des Anhangs III fallen, müssen 80 % recycelt werden.
Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:
Das ComplyMarket-Team kann Ihnen helfen, die Ziele der Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu erreichen, indem es Sie bei der Entwicklung und Kontrolle Ihrer Produkte unterstützt. Unsere Experten verwenden die folgenden Standards für die Materialeffizienz:
- EN 45555:2019 Allgemeine Methoden zur Bewertung der Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte
- EN 45556:2019 Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils wiederverwendeter Komponenten in energieverbrauchsrelevanten Produkten
- EN 45557:2020 Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils an recyceltem Material in energieverbrauchsrelevanten Produkten
Mit der Unterstützung von ComplyMarket können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte WEEE-konform sind und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.
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