WEEE-Richtlinie

Direttiva WEEE

Wichtige Punkte, die Sie über die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) zur Reduzierung von Elektroschrott wissen

sollten

Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen von Elektroschrott auf die Umwelt zu reduzieren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie über die WEEE-Richtlinie wissen müssen:

Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten, die von Elektro- und Elektronikgeräten abgedeckt werden:

  1. Wärmetauscher-Ausrüstung.
  2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten.
  3. Lampen.
  4. Große Geräte (alle Außenmaße größer als 50 cm).
  5. Kleingeräte (keine Außenmaße größer als 50 cm).
  6. Kleine Computer- und Telekommunikationsgeräte (keine Außenmaße größer als 50 cm).

Ziele der WEEE-Richtlinie:

  • Hersteller müssen sich bei den nationalen Regulierungsbehörden jedes EU-Landes, in dem das Produkt verkauft wird, registrieren und die Verkaufsmengen jedes Produkttyps melden.
  • Die Hersteller müssen ein System zur Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten am Ende ihres Lebenszyklus einrichten oder sich daran beteiligen, um die Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu gewährleisten.
  • EEE sollte mit einem durchgestrichenen Mülleimersymbol gekennzeichnet sein.
  • Hersteller müssen die Ziele der Wiederverwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfüllen.

WEEE-Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit:

  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in Anhang III Kategorie 1 oder 4 aufgeführt sind, müssen 85 % verwertet und 80 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die unter Kategorie 2 des Anhangs III fallen, müssen 80 % verwertet und 70 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in Anhang III der Kategorie 5 oder 6 aufgeführt sind, müssen 75 % verwertet und 55 % zur Wiederverwendung vorbereitet und recycelt werden.
  • Bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die unter Kategorie 3 des Anhangs III fallen, müssen 80 % recycelt werden.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

Das ComplyMarket-Team kann Ihnen helfen, die Ziele der Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu erreichen, indem es Sie bei der Entwicklung und Kontrolle Ihrer Produkte unterstützt. Unsere Experten verwenden die folgenden Standards für die Materialeffizienz:

  • EN 45555:2019 Allgemeine Methoden zur Bewertung der Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit energieverbrauchsrelevanter Produkte
  • EN 45556:2019 Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils wiederverwendeter Komponenten in energieverbrauchsrelevanten Produkten
  • EN 45557:2020 Allgemeines Verfahren zur Bewertung des Anteils an recyceltem Material in energieverbrauchsrelevanten Produkten

Mit der Unterstützung von ComplyMarket können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte WEEE-konform sind und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.

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