Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie regelt erstmals die Verantwortung von Unternehmen für die Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten.
Zu den grundlegenden Elementen der Sorgfaltspflichten gehören:
- Die Einrichtung eines Risikomanagementsystems zur Erkennung, Verhinderung oder Minimierung der Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden.
- Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Präventions- und Sanierungsmaßnahmen.
- Berichterstattung und periodische Berichtsverfahren.
Sorgfaltspflichten gelten für:
- Die eigenen Geschäftsabläufe eines Unternehmens.
- Die Handlungen eines Vertragspartners.
- Die Aktionen anderer Anbieter (indirekt).
Das Gesetz gilt zunächst für Unternehmen mit:
- Seit 2023 mindestens 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland.
- Mindestens 1.000 Mitarbeiter ab 2024.
Das Lieferkettengesetz enthält einen umfassenden Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtskonventionen, darunter:
- Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit.
- Missachtung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Einbehaltung eines angemessenen Gehalts.
- Unkenntnis des Rechts, Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertreter zu gründen.
- Verweigerung des Zugangs zu Nahrung und Wasser.
- Unrechtmäßiger Entzug von Land und Lebensgrundlagen.
Bußgelder können verhängt werden, wenn Unternehmen ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Diese können bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Der umsatzabhängige Sanktionsrahmen gilt nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Mio. €.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Lieferkettengesetz in seinem neuen Büro in Borna zum 1. Januar 2023 umgesetzt. Das BAFA verfügt über weitreichende Kontrollbefugnisse, wie z.B.:
- Betreten Sie Geschäftsräume.
- Fordern Sie Informationen an und prüfen Sie Dokumente.
Von den Unternehmen verlangen, konkrete Schritte zu unternehmen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen und diese durch die Verhängung von Geldbußen durchzusetzen.
Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Prospekte. Das BAFA stellt die Broschüren auf seiner eigenen Website zur Verfügung website des Lieferkettengesetzes.
Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:
- Aufbau eines Risikomanagementsystems und Durchführung einer Risikoanalyse
- Verabschiedung einer Grundsatzerklärung der Geschäftsstrategie für Menschenrechte
- Einrichtung von Präventionsmaßnahmen
- Sofortige Anwendung von Korrekturmaßnahmen bei festgestellten Rechtsverstößen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentations- und Berichtspflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
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