Harmonisierung der Klassifizierung und chemische Markierung in der EU: Überblick über die CLP -Regulierung und die Kombimarktlösungen
Die CLP -Regulierung (EC n. 1272/2008) basiert auf dem global harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS). Ziel ist es, ein hohes Maß an Gesundheits- und Umweltschutz sowie die freie Bewegung von Substanzen, Gemischen und Artikeln zu garantieren. Die CLP -Verordnung hat die Richtlinie zu gefährlichen Substanzen (67/548/EEC (DSD)), der Richtlinie zu gefährlichen Präparaten (1999/45/EC (DPD)) und der Regulierung (EC) Nr. 1907/2006 (Reichweite). Ab dem 1. Juni 2015 ist die CLP die einzige in der EU in Kraft stehende Gesetzgebung für die Klassifizierung und Kennzeichnung von Substanzen und Gemischen.
Das CLP legt detaillierte Kriterien für die Kennzeichnungselemente wie die Piktogramme, das Klebeband und die Standardindikationen für Risiken, Prävention, Reaktion, Erhaltung und Beseitigung für jede Klasse und Kategorie der Gefahr fest. Es legt auch allgemeine Regeln für Verpackungen fest, um die sichere Versorgung mit gefährlichen Substanzen und Gemischen zu gewährleisten. Neben der Kommunikation von Risiken durch die Kennzeichnungsanforderungen ist die CLP auch die Grundlage für viele gesetzgeberische Bestimmungen zum chemischen Risikomanagement.
Die Benachrichtigungsverpflichtung gemäß der CLP verpflichtet die Hersteller und Importeure, Informationen über die Klassifizierung und Kennzeichnung der Substanzen zu senden, die das C & L -Inventar auf den von der Echa gehaltenen Markt bringen.
Mit einem neuen Anhang VIII an die CLP -Verordnung im Jahr 2017 haben die Anti -League -Zentren nun die Anforderungen für die Informationen, auf die in Artikel 45 genannt werden
Als Bekämpfung kann es Ihnen helfen:
- Unser Team verfügt über eine breite Erfahrung in der Bereitstellung von Regulierungsunterstützung für die CLP -Richtlinie.
- Wir bieten Ad -hoc -Beratungsdienste an, mit denen Sie die Einhaltung der CLP und andere relevante Vorschriften garantieren können.