WEEE-Richtlinie

WEEE-Richtlinie

Wichtige Informationen zur Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) zur Reduzierung von Elektroschrott

Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive) ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die negativen Auswirkungen von Elektroschrott auf die Umwelt zu reduzieren. Hier einige wichtige Punkte zur WEEE-Richtlinie:

Kategorien von Elektro- und Elektronik-Altgeräten:

  1. Temperatur Austausch Ausrüstung.
  2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm2 enthalten.
  3. Lampen.
  4. Große Ausrüstung (jede externe Dimension mehr als 50 cm).
  5. Kleine Ausrüstung (keine Außenmaße mehr als 50 cm).
  6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine Außenmaße von mehr als 50 cm).

Ziele der WEEE-Richtlinie:

  • Die Hersteller müssen sich bei den nationalen Regulierungsbehörden in jedem EU-Land, in dem das Produkt verkauft wird, registrieren und die Verkaufsmengen jedes Produkttyps melden.
  • Die Hersteller müssen ein System für die Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten am Ende der Nutzungsdauer für die Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit einrichten oder daran teilnehmen.
  • Elektrogeräte müssen mit einem Symbol des durchgestrichenen Mülleimers gekennzeichnet sein.
  • Die Hersteller müssen die Verwertbarkeits-, Wiederverwendungs- und Recyclingbarkeitsziele von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfüllen.

Verwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von WEEE:

  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Kategorie 1 oder 4 von Anhang III sind 85 % zurückzugewinnen und 80 % für die Wiederverwendung vorzubereiten und zu recyceln.
  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Kategorie 2 des Anhangs III sind 80 % zurückzugewinnen und 70 % für die Wiederverwendung und das Recycling vorzubereiten.
  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Kategorie 5 oder 6 des Anhangs III sind 75 % zurückzugewinnen und 55 % für die Wiederverwendung vorzubereiten und zu recyceln.
  • Für Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Kategorie 3 des Anhangs III werden 80 % recycelt.

Wie ComplyMarket Ihnen helfen kann:

ComplyMarket Team kann Ihnen helfen, die Ziele der WEEE-Richtlinie in Bezug auf Wiederverwertbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit zu erreichen, indem es Sie bei der Entwicklung und Überprüfung Ihrer Produkte unterstützt. Unsere Experten verwenden folgende Materialeffizienzstandards:

  • EN 45555:2019 'Allgemeine Methoden zur Bewertung der Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit von energiebezogenen Produkten'
  • EN 45556:2019 'Allgemeine Methode zur Bewertung des Anteils wiederverwendeter Komponenten in energieverbrauchsrelevanten Produkten'
  • EN 45557:2020 'Allgemeine Methode zur Bewertung des Anteils von Recyclingmaterial in energieverbrauchsrelevanten Produkten'

Mit der Unterstützung von ComplyMarket können Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte der WEEE-Richtlinie entsprechen und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.

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