Deutsche und europäische Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Deutsche und europäische Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Deutsche und europäische Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

Überblick

Der Umfang der Auslastung:

  • Ab 2023 sollen 3.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt sein
  • Entweder eine zentrale Verwaltungsbehörde oder ein gesetzlich eingerichteter Hauptsitz in Deutschland

Verantwortlichkeiten:

  • Jährliche und spontane Erfüllung der geforderten Untersuchung und Begutachtung
  • Jährliche und spontane Erstellung interner Aufzeichnungen und öffentlicher Berichte

Besonderer Bereich:

  • Interner Betriebsbereich
  • Direkt beauftragte Primärlieferanten (Tier-1)
  • Nachfolgende Lieferanten (Tier-n) werden aufgrund fundierter Kenntnis indirekt eingebunden.

Durchsetzung von Vorschriften

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bundesministerium für Wirtschaft
  • Kontrollen, Weisungen, Berechtigungsrechte und Informationspflichten auf Basis der Risikobeurteilung.

Sanktionen und Geldstrafen

  • Regelungen zu Verwaltungsstrafen, die bis zu 2 % des Jahresumsatzes betragen können.
  • Deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Gewerkschaften verfügen über die Fähigkeit, die Rechte der Betroffenen durchzusetzen.

Aktueller Status

  • Die Gesetzgebung wird ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Deutsche Gesetzgebung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette

 

Ahmed Sakr

Product Compliance Consultant

ComplyMarket UG (haftungsbeschränkt)

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